Was genau ist das Batteriepfand?
Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder, der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Versorgungsbatterien sind keine Starterbatterien und sind somit vom Batteriegesetz befreit. Weitere Informationen zum Batteriepfand und der Pfanderstattung findest du hier.