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Batteriepfand

Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder, der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Versorgungsbatterien sind keine Starterbatterien und sind somit vom Batteriegesetz befreit. Weitere Informationen zum Batteriepfand und der Pfanderstattung findest du hier.

Pfandpflichtig sind nur neue Starterbatterien, bei denen nicht zeitgleich zum Kauf eine Altbatterie abgegeben wird. Sofern du bei uns online eine pfandpflichtige Batterie bestellst, ist hierauf der gesetzliche Pfand in Höhe von 7,50€ zu zahlen.

Als Grundvoraussetzung musst du bei uns in der Vergangenheit Pfand bezahlt haben. Dann hast du zwei Möglichkeiten dein Batteriepfand zurückzuerhalten:

1. Durch persönliche Rückgabe deiner alten Batterie bei uns im Ladengeschäft in Flintbek bei Kiel

2. Durch Entsorgung bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien.

Lade dir den Musterentsorgungsnachweis runter. Lass dir die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis, welcher Stempel, Datum und Unterschrift enthält, bestätigen. Bitte sende uns diesen Nachweis unbedingt innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erstellung des Entsorgungs-Beleges per E-Mail oder per Post zu. Detaillierte Informationen zum Batteriepfand und der Erstattung findest du hier.

Die Auszahlung der Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen, nachdem dein Entsorgungsnachweis bei uns eingegangen ist.

Die Rückerstattung erfolgt immer über die, bei der Bestellung gewählten, Zahlungsart.