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Batteriepfand

Was ist das Batteriepfand

Beim Kauf von Starterbatterien wird ein Pfand in Höhe von 7,50 € inklusive Mehrwertsteuer erhoben. Die gesetzlichen Vorgaben zum Batteriepfand sind in Paragraph 10 des Batteriegesetzes festgelegt. Für Händler, die Starterbatterien in Umlauf bringen, ist es daher gesetzlich verpflichtend, Batteriepfand zu erheben. Beachte, dass von der Regelung für das Batteriepfand nur KFZ-Starterbatterien betroffen sind. Versorger- oder Antriebsbatterien sind von der Regelung ausgenommen. Anders als beim Flaschenpfand hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Erstattung des Batteriepfands nur durch den Händler erfolgt, bei dem das Pfand zuvor bezahlt wurde. Entsorgen kannst du deine Batterien jedoch überall.

Du hast die Möglichkeit, deine gebrauchte Batterie in einem Baumarkt, bei einem Autozubehörhändler, beim Schrotthändler, in einer Werkstatt oder bei jeder Verkaufsstelle für Starterbatterien zu entsorgen. Die Entsorgung bei einer entsprechenden Abgabestelle musst du dir per Entsorgungsnachweis quittieren lassen. Nur mit gültigem Nachweis bekommst du das Pfand vom Händler, bei dem du die Batterie gekauft und Pfand bezahlt hast, zurück. Der Nachweis darf nicht älter als 14 Tage sein.

Voraussetzungen für die Pfanderstattung

Du hast bei uns Pfand gezahlt

Du musst eine Batterie bei uns gekauft und das Batteriepfand bezahlt haben. Wenn du bei uns in der Vergangenheit kein Batteriepfand bezahlt hast, dann können wir es dir nicht erstatten.

Nachweis, dass du Kunde bist

Wenn du uns deine Kundendaten nennst oder eine Rechnungsnummer mitteilst, können wir in unserem System prüfen, ob du Kunde bei uns bist und ob du damals Pfand bezahlt hast. Wenn du vor Ort gekauft hast, bringe unbedingt den Kassenbeleg im Original mit. Wir müssen diesen bei Abgabe entwerten.

Gültiger Entsorgungsnachweis

Dein Entsorgungsnachweis darf nicht älter als 14 Tage sein. Ohne gültigen Nachweis ist eine Pfanderstattung nicht möglich. Zu alte Nachweise müssen wir ablehnen.

Wann und wie gibt's Pfand von uns zurück

Grundvoraussetzung

Grundvoraussetzung

Du hast in der Vergangenheit eine Batterie bei uns gekauft und das Batteriepfand an uns gezahlt.

Entsorgung Möglichkeit 1

Entsorgung Möglichkeit 1

Du entsorgst die Altbatterie bei dir in der Nähe und schickst uns den schriftlichen Entsorgungsnachweis zu.

Entsorgung Möglichkeit 2

Entsorgung Möglichkeit 2

Du gibst deine alte Batterie bei uns vor Ort im Ladengeschäft in Flintbek bei Kiel ab.

So bekommst du dein Pfand zurück

Wenn du deine Starterbatterie bei uns gekauft hast, dann hast du zwei Möglichkeiten das Pfand zurückzubekommen.

Altbatterie bei uns abgeben

Du kannst deine Altbatterie persönlich bei uns im Laden abgeben. Sofern du bei uns in der Vergangenheit Pfand gezahlt hast, bekommst du den Pfandbetrag in bar ausgezahlt. Falls du vor Ort direkt eine neue Batterie kaufst, wird das Pfand verrechnet und du musst kein zusätzliches Pfand beim Kauf der neuen Batterie bezahlen. Stammt deine Altbatterie nicht von uns und du hast kein Pfand an uns gezahlt, dann bekommst du einen schriftlichen Entsorgungsnachweis, mit dem du dir das Pfand beim Vertreiber deiner Altbatterie zurückholen kannst.

Entsorgung mit Nachweis

Du kannst deine Altbatterie bei einem Baumarkt, KFZ-Teile-Händler, Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien entsorgen. Hierbei musst du dir die Entsorgung unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Der Nachweis gibt an, dass du eine Batterie entsorgt hast und (noch) kein Pfand zurückerhalten hast. Dieser schriftliche Entsorgungsnachweis muss das Datum, den Stempel und die Unterschrift des Entsorgungs-Unternehmens enthalten. Du musst den Nachweis an uns übermitteln. Das Pfand erhältst du auf der Zahlungsmethode zurück, mit der du damals bezahlt hast.

Der Entsorgungsnachweis

Wir stellen dir hier einen Vordruck zur Verfügung, den du nutzen kannst, wenn du deine Altbatterie bei einem entsprechenden Unternehmen entsorgen möchtest. Bitte übermittel deinen ausgefüllten und unterschriebenen Nachweis innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung an uns. Deinen gültigen Nachweis kannst du weiter unten auf dieser Seite hochladen oder per E‑Mail an uns senden.

Nachweis Vordruck

Pfanderstattung mit Entsorgungsnachweis Schritt‑für‑Schritt

Du hast bei uns eine neue Starterbatterie gekauft und 7,50 € Pfand bezahlt. Deine Altbatterie stammt von uns, du möchtest diese bei dir in der Nähe entsorgen und das Pfand anschließend von uns zurückerhalten. So funktioniert's:

1. Vorlage ausdrucken

Lade das Formular für den Entsorgungsnachweis herunter und drucke es aus. Wenn du keinen Drucker hast, dann lass dir bei der Abgabe eine schriftliche Entsorgungs-Bestätigung inklusive Datum, Stempel und Unterschrift aushändigen. Wenn du noch unsere Rechnung zur Altbatterie hast, dann kannst du die Entsorgung dort vermerken lassen.

2. Altbatterie entsorgen

Bring deine Altbatterie zu einem Schrottplatz, einer Werkstatt oder einem spezialisierten Händler in deiner Nähe. Stelle sicher, dass die Batterie aufrecht bleibt, um Auslaufen zu verhindern. Vergiss nicht dir die Entsorgung auf dem Nachweis quittieren zu lassen. Eine Rücksendung der Altbatterie per Post an uns ist wegen der Gefahrgutvorschriften nicht erlaubt.

3. Nachweis übermitteln

Lade deinen ausgefüllten und unterschriebenen Entsorgungsnachweis mithilfe des Online‑Formulars hoch, um dein Pfand zurück zu erhalten. Du kannst den Nachweis auch per E‑Mail an uns senden. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen auf das Zahlungsmittel, das du beim Kauf der neuen Batterie verwendet hast.

Erstattungsanfrage

Felder mit einem Sternchen (*) sind Pflichtfelder.

Persönliche Daten

Hier kannst du deinen Entsorgungsnachweis anhängen.

Bilder & Dokumente