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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Batteriepfand

Was genau ist der Batteriepfand?

Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder, der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Versorgungsbatterien sind keine Starterbatterien und sind somit vom Batteriegesetz befreit.

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Welche Batterien sind pfandpflichtig?

Pfandpflichtig sind nur neue Starterbatterien, bei denen nicht zeitgleich zum Kauf eine Altbatterie abgegeben wird.
Sofern Sie bei uns online eine pfandpflichtige Batterie bestellen, ist hierauf der gesetzliche Pfand in Höhe von 7,50€ zu zahlen.

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Wie bekomme ich mein Batteriepfand erstattet?

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihr gezahltes Batteriepfand zurückzuerhalten:

1.     Durch persönliche Rückgabe bei uns im Ladengeschäft in Flintbek bei Kiel

2.     Durch Entsorgung bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien. Dies erfolgt meist kostenlos. Lassen Sie sich die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis bestätigen und senden Sie uns diesen Beleg zu. Hier finden Sie einen MusterentsorgungsnachweisLassen Sie sich die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis, welcher Stempel, Datum und Unterschrift enthält, bestätigen. Bitte senden Sie uns diesen Nachweis unbedingt innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erstellung des Entsorgungs-Beleges per E-Mail, FAX oder per Post zu.

 

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Wann kann ich mit der Auszahlung der Erstattung rechnen?

Die Auszahlung der Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt des Entsorgungsnachweises.

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Auf welchem Zahlungsweg kann ich meine Rückerstattung erhalten?

Die Rückerstattung erfolgt immer über die bei der Bestellung gewählte Zahlungsart.

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