Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder, der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Versorgungsbatterien sind keine Starterbatterien und sind somit vom Batteriegesetz befreit.