Batteriepfand
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Witterungsbedingt kommt es zu Verzögerungen beim Versand.
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Produktbeschreibungen
Als Händler sind wir aufgrund des Batteriegesetzes (BattG §10) dazu verpflichtet, auf ausnahmslos alle Fahrzeugbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50€ zu erheben.
Damit Sie als Kunde den eigentlichen Batteriepreis klar vom Pfandpreis abgrenzen können (was ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist), werden beide separat ausgewiesen.
Wenn Sie während des Bestellvorganges „Selbstabholung“ auswählen und bei uns im Batterieladen vorbeischauen, um Ihre neue Batterie persönlich abzuholen, dann nehmen wir Ihre Altbatterie gern zurück, sofern Sie diese bei uns gekauft haben, bzw. wir diese im Sortiment führen.
Wir möchten Ihnen davon abraten, Ihre Altbatterie auf dem Versandwege zu uns zu schicken, weil dies aus folgenden Gründen problematisch ist:
- Gebrauchte Batterien gelten als Gefahrengut und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Versandverkehr gebracht werden
- Es besteht die Gefahr, dass Säure aus der Batterie austritt und zu Beschädigungen beim Versanddienstleister führt
- Die Portokosten sind gerade für die schwereren Autobatterien so hoch, dass sich eine Rücksendung wirtschaftlich nicht lohnt
Die meisten Städte verfügen allerdings über Wertstoffhöfe oder ähnliche Einrichtungen, bei denen Sie Altbatterien abgeben können und zum Teil sogar noch Pfand oder den Bleipreis darauf erhalten.