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Batteriepfand – Wie funktioniert das eigentlich?

Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Versorgungsbatterien sind keine Starterbatterien und werden somit vom Batteriegesetz befreit.

Sie können Ihr gezahltes Batteriepfand durch persönliche Rückgabe bei uns im Ladengeschäft in Flintbek bei Kiel zurückerhalten oder Sie Entsorgen die Batterie bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien. Dies erfolgt meist kostenlos. Lassen Sie sich die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis bestätigen.

Diesen Entsorgungsnachweis können Sie uns per E-Mail an info@batterie24.de oder Fax zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass dieser Nachweis nicht älter als 14 Tage sein darf und das Abgabedatum der Batterie, Stempel und Unterschrift enthalten muss. Nach Einsendung erhalten Sie den Pfandbetrag in Höhe von 7,50 € selbstverständlich innerhalb von 14 Tagen zurück (je nach Zahlart beim Kauf: PayPal oder Überweisung) nach Erhalt des Entsorgungsnachweises. Eine Vorabverrechnung des Pfandbetrages ist leider nicht möglich.

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